Ausschuss „Bioaerosole“

Leitung: Dr. Sandra Walser-Reichenbach

Der Ausschuss befasst sich mit Fragen nach den allergenen, toxischen und infektiösen Wirkungen von Bioaerosolen. Bioaerosole umfassen eine Vielzahl biologischer Luftinhaltsstoffe, wie Viren, Bakterien, Pilze und deren Sporen, Partikel von lebenden oder abgestorbenen Organismen und auch molekulare Luftverunreinigungen biotischen Ursprungs.

Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Beurteilungsmaßstäbe und Leitlinien zu entwickeln, mit denen Bioaerosol-Immissionen bewertet und gesundheitliche Wirkungen gesichert beurteilt, verhindert oder behandelt werden können.

In den vergangenen Jahren wurde eine Workshop-Reihe zur gesundheitlichen Bedeutung von Schimmelpilzexpositionen durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Buch mit dem Titel „Gesundheitsrisiko Schimmelpilze im Innenraum“ von ecomed MEDIZIN zusammengefasst wurden. Darüber hinaus dienten diese Arbeiten als Basis für die Erstellung der AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie „Medizinisch klinische Diagnostik bei Schimmelpilzexpositionen in Innenräumen“.

Aktuelle Schwerpunkte befassen sich mit der Risikobewertung von anthropogen (Anlagen-) verursachten aerogenen Legionellenexpositionen und ‑epidemien (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1438463913001144) und der gesundheitlichen Bewertung von Bioaerosol-Immissionen aus Tierhaltungs- oder Abfallverwertungsanlagen (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1438463915001005). In diesem Zusammenhang wird die VDI-Richtlinienreihe 4250 „Wirkung mikrobieller Luftverunreinigungen auf den Menschen“ (Blatt 1 bis 3) im Rahmen der Gremienarbeit des Gemeinschaftsausschusses „Bioaerosole und biologische Agenzien“ der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft überarbeitet.

Da bisher kein standardisiertes Vorgehen für den Ausbruchsfall im Falle anthropogen verursachter Immissionen Legionellen-haltiger Aerosole in der Umwelt existiert, wurde im Rahmen der Richtlinie 4259 Blatt 1 ein Maßnahmenkatalog für den Ausbruchsfall unter Berücksichtigung neuer, kulturunabhängiger Nachweismethoden erarbeitet, um relevante Infektionsquellen schnellstmöglich zu identifizieren und somit eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.

Der Fokus der Richtlinie 4254 Blatt 2 liegt auf der Emissionsmessung von Endotoxinen. Endotoxine sind ein Bestandteil der Zellwand von Gram-negativen Bakterien und von Cyanobakterien. In Abhängigkeit von Konzentration und Dauer der Einwirkung kann die Inhalation von Endotoxinen zu lokalen und systemischen Atemwegserkrankungen und Allgemeinbeschwerden führen. Endotoxine sind potenziell als Leitparameter bzw. Indikator zur Bewertung von anlagenbezogenen Belastungen durch Bioaerosole zu betrachten. Aufgrund der Vielfalt von Probenahme und Nachweisverfahren ist eine Standardisierung von Probenahme und Nachweis von Endotoxinen notwendig. Immissionsmessungen sollen vorerst nicht Gegenstand der Betrachtung sein.

Ein Übersichtsbeitrag in der Zeitschrift Umweltmedizin – Hygiene – Arbeitsmedizin fasst die Gremienarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsausschusses „Bioaerosole und biologische Agenzien“ der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft zusammen.

Weitere Informationen zur umweltmedizinischen Relevanz von luftgetragenen Mikroorganismen im Außen- und Innenbereich sind in einem Artikel des Bundesgesundheitsblatts dargestellt.